Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LLT- Lannacher Lager- und Transport GmbH; Cross Cargo Logistics G.m.b.H. - BWB/Z-5489 | Bundeswettbewerbsbehörde

LLT- Lannacher Lager- und Transport GmbH; Cross Cargo Logistics G.m.b.H.

BWB/Z-5489

28.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb von 25,1% der Anteile an Cross Cargo Logistics G.m.b.H. durch LLT - Lannacher Lager- und Transport Gesmbh.


Tätigkeitsbereich: Kontrakt- und Transportlogistik, Lagerung

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.07.2021 weggefallen.

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