Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Airbus Helicopters Deutschland GmbH; ZF Luftfahrttechnik GmbH - BWB/Z-5488 | Bundeswettbewerbsbehörde

Airbus Helicopters Deutschland GmbH; ZF Luftfahrttechnik GmbH

BWB/Z-5488

28.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Airbus Helicopters Deutschland GmbH, Deutschland, beabsichtigt 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über ZF Luftfahrttechnik GmbH, Deutschland, zu erwerben.


Das Vorhaben betrifft die Hubschrauberwartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsbranche.

Betroffener Geschäftszweig: Reparatur und Instandhaltung von Luft- und Raumfahrzeugen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 21.07.2021 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 5. August 2021.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.08.2021 weggefallen.

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