Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Zeitfracht GmbH & Co. KGaA; Adler Modemärkte AG - BWB/Z-5487 | Bundeswettbewerbsbehörde

Zeitfracht GmbH & Co. KGaA; Adler Modemärkte AG

BWB/Z-5487

28.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Zeitfracht GmbH & Co. KGaA (Berlin / Deutschland) beabsichtigt, mittelbar sämtliche Aktien an und alleinige Kontrolle über die Adler Modemärkte AG (Haibach / Deutschland) und deren Tochtergesellschaften zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bekleidungseinzelhandel.


Betroffener Geschäftsbereich: Bekleidungseinzelhandel

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.07.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht