Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Oaktree Capital Group, LLC; Mayr-Melnhof Eerbeek B.V.; Baiersbronn Frischfaser Karton GmbH - BWB/Z-5486 | Bundeswettbewerbsbehörde

Oaktree Capital Group, LLC; Mayr-Melnhof Eerbeek B.V.; Baiersbronn Frischfaser Karton GmbH

BWB/Z-5486

28.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Oaktree Capital Group, LLC, Los Angeles, USA, beabsichtigt, über eine Tochtergesellschaft von von Oaktree Capital Management L.P. verwalteten Fonds, Oaktree European Principal Fund V S.à r.l., Luxemburg, mittelbar sämtliche Geschäftsanteile und alleinige Kontrolle an Mayr-Melnhof Eerbeek B.V., Niederlande, und an Baiersbronn Frischfaser Karton GmbH, Deutschland, von der Mayr-Melnhof Gruppe zu erwerben.


Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Papier, Karton und Pappe

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.07.2021 weggefallen.

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