Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
UBM Development Österreich GmbH; NHD New Home Development Immobilien GmbH; Portunus Gruppe
BWB/Z-5479
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
UBM Development Österreich GmbH (Wien / Österreich) beabsichtigt, 50% der Kommanditanteile an der Portunus Projektentwicklung GmbH & Co KG und 50% der Anteile an deren Komplementärin Portunus Projektenwicklung GmbH (Graz / Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Immobilien.
Betroffener Geschäftsbereich: Grundstücks- und Wohnungswesen
Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.07.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.07.2021 weggefallen.