Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Conopco Inc.; Paula’s Choice Inc. - BWB/Z-5474 | Bundeswettbewerbsbehörde

Conopco Inc.; Paula’s Choice Inc.

BWB/Z-5474

22.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Conopco Inc., Vereinigte Staaten, ein Tochterunternehmen von Unilever PLC, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Paula’s Choice Inc., Vereinigte Staaten, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.07.2021 weggefallen.

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