Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AI Xenon New Sponsor LP; Assembly Holdco LP
BWB/Z-5473
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Advent International Corporation, Boston, Massachusetts, Vereinigte Staaten, beabsichtigt mittelbar, durch die Tochtergesellschaft AI Xenon New Sponsor LP, etwa 40% der Anteile an Assembly Holdco LP, Irvine, Kalifornien, Vereinigte Staaten, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie; Werbung und Marktforschung.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.07.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.07.2021 weggefallen.