Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Force BidCo A/S; Fairwind A/S
BWB/Z-5472
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Force BidCo A/S, Dänemark, ein Akquisitionsvehikel, das indirekt von Triton Smaller Mid-Cap Fund II SCSp, Luxemburg, kontrolliert wird, beabsichtigt, 100% der ausgegebenen und ausstehenden Anteile an FairWind A/S, Dänemark, von FairWind Holding ApS, Dänemark, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszeig: Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge); Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.07.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.07.2021 weggefallen.