Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Zwilling J.A. Henckels AG; Santos Grills GmbH
BWB/Z-5469
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ZWILLING J.A. Henckels AG (Solingen, Deutschland) beabsichtigt den Erwerb von 80% der Anteile an der und alleiniger Kontrolle über die Santos Grills GmbH (Köln, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Grillgeräten und –zubehör.
Betroffener Geschäftsbereich: Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufs-räumen) und Versand- und Internet-Einzelhandel.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2021 weggefallen.