Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Signa International Sports Holding; Wiggle-CRC-Group - BWB/Z-5468 | Bundeswettbewerbsbehörde

Signa International Sports Holding; Wiggle-CRC-Group

BWB/Z-5468

18.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die SIGNA International Sports Holding (München) beabsichtigt, eine indirekte Beteiligung von bis zu 55% der Anteile und die alleinige Kontrolle über die Wiggle-CRC-Group (England, Wales) zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Online(Internet)-Einzelhandel mit Sportartikeln/Outdorprodukten, im Wesentlichen im Bereich Fahrräder und Fahrradausrüstung (Sonstige Waren).

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2021 weggefallen.

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