Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VERBUND Energy4Business GmbH; SMATRICS GmbH & Co KG - BWB/Z-5467 | Bundeswettbewerbsbehörde

VERBUND Energy4Business GmbH; SMATRICS GmbH & Co KG

BWB/Z-5467

17.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

VERBUND Energy4Business GmbH beabsichtigt, jeweils 20 % der Anteile an SMATRICS GmbH & Co KG und an E-Mobility Provider Austria GmbH zu erwerben, wodurch sich der Beteiligungsgrad von VERBUND Energy4Business GmbH an SMATRICS GmbH & Co KG und an E-Mobility Provider Austria GmbH jeweils von derzeit 40 % auf 60 % erhöht.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung von Elektromobilitäts-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2021 weggefallen.

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