Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PG Vierte VV GmbH; FUNKE Mediengruppe - BWB/Z-5466 | Bundeswettbewerbsbehörde

PG Vierte VV GmbH; FUNKE Mediengruppe

BWB/Z-5466

17.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Wechsel von gemeinsamer zu alleiniger Kontrolle über die FUNKE Mediengruppe, Deutschland, durch die Familie Grotkamp, Deutschland.


Betroffener Geschäftszweig:  Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software)

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.07.2021 weggefallen.

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