Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VIVATIS Capital Invest GmbH; SDN Beteiligungs GmbH - BWB/Z-5465 | Bundeswettbewerbsbehörde

VIVATIS Capital Invest GmbH; SDN Beteiligungs GmbH

BWB/Z-5465

16.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

VIVATIS Capital Invest GmbH beabsichtigt den unmittelbaren Erwerb von 74 % der Anteile an und die alleinige Kontrolle über SDN Beteiligungs GmbH. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Lebensmitteln an den nationalen und internationalen Lebensmitteleinzelhandel und den Lebensmitteldienstleistungssektor.

Betroffener Geschäftszweig: Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren; Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.07.2021 weggefallen.

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