Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SCUR-Alpha 1318 GmbH; think-cell Software GmbH
BWB/Z-5457
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SCUR-Alpha 1318 GmbH (Deutschland), eine indirekte Tochtergesellschaft kontrolliert von Cinven Capital Management (VII) General Partner Limited (Guernsey), beabsichtigt die alleinige Kontrolle über die think-cell Software GmbH (Deutschland) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Visualisierungssoftware
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.07.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.07.2021 weggefallen.