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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SCUR-Alpha 1318 GmbH; think-cell Software GmbH - BWB/Z-5457 | Bundeswettbewerbsbehörde

SCUR-Alpha 1318 GmbH; think-cell Software GmbH

BWB/Z-5457

11.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SCUR-Alpha 1318 GmbH (Deutschland), eine indirekte Tochtergesellschaft kontrolliert von Cinven Capital Management (VII) General Partner Limited (Guernsey), beabsichtigt die alleinige Kontrolle über die think-cell Software GmbH (Deutschland) zu erwerben.


Betroffener Geschäftszweig: Visualisierungssoftware

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.07.2021.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.07.2021 weggefallen.

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