Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Accor S.A.; Ennismore Holdings Limited
BWB/Z-5456
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Accor S.A. und Ennismore Holdings Limited planen, das Management bzw. die Betriebsführung ihrer sogenannten „Lifestyle“ Hotels in einem Joint Venture zu bündeln, dessen Anteile mehrheitlich im Eigentum von Accor stehen werden und das von Accor alleine kontrolliert wird.
Betroffene Geschäftszweige: Beherbergung und Gastronomie – Hotels
Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.07.2021 weggefallen.