Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Accor S.A.; Ennismore Holdings Limited - BWB/Z-5456 | Bundeswettbewerbsbehörde

Accor S.A.; Ennismore Holdings Limited

BWB/Z-5456

11.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Accor S.A. und Ennismore Holdings Limited planen, das Management bzw. die Betriebsführung ihrer sogenannten „Lifestyle“ Hotels in einem Joint Venture zu bündeln, dessen Anteile mehrheitlich im Eigentum von Accor stehen werden und das von Accor alleine kontrolliert wird.


Betroffene Geschäftszweige: Beherbergung und Gastronomie – Hotels

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.07.2021 weggefallen.

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