Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Naxicap Partners, SA; Ondura Holding SAS - BWB/Z-5451 | Bundeswettbewerbsbehörde

Naxicap Partners, SA; Ondura Holding SAS

BWB/Z-5451

08.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb durch Naxicap Partners, SA, Frankreich, von 7,47% der Anteile und alleiniger Kontrolle über Ondura Holding SAS, Frankreich, sowie von 19,13% der Anteile und alleiniger Kontrolle über Fiduline SAS, Frankreich.

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nicht metallischen Mineralien a.n.g.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.07.2021 weggefallen.

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