Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Siemens AG; Supplyframe, Inc.
BWB/Z-5449
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Siemens AG, Deutschland, beabsichtigt den indirekten Erwerb von 100% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Supplyframe, Inc., United States.
Betroffener Geschäftszweig: Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.07.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.07.2021 weggefallen.