Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Reisewelt GmbH; Blaguss Touristik GmbH - BWB/Z-5446 | Bundeswettbewerbsbehörde

Reisewelt GmbH; Blaguss Touristik GmbH

BWB/Z-5446

04.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Angezeigt wird die geplante Verschmelzung durch Aufnahme der Blaguss Touristik GmbH als übertragende Gesellschaft auf die Reisewelt GmbH als übernehmende Gesellschaft gegen Anteilsgewährung im Ausmaß von 25,1% an der Reisewelt GmbH an die Gesellschafter der Blaguss Touristik GmbH (Mag. Paul Blagusz und Mag. Thomas Blagusz).

Nach Vollzug des geplanten Vorhabens wird die BHG Beteiligungsmanagement und Holding GmbH zu-sammen mit den Gesellschaftern der übertragenden Gesellschaft gemeinsame Kontrolle über die Reisewelt GmbH ausüben.


Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Reisevermittlung und Reiseveranstaltung.


Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.07.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.07.2021 weggefallen.

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