Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BAI Invest GmbH & Co KG; MAP-WSV Beteiligungen GmbH; Soleta Beteiligungsverwaltungs GmbH; Glamas Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co Beta KG; LiSciV Muthgasse GmbH & Co KG - BWB/Z-5444 | Bundeswettbewerbsbehörde

BAI Invest GmbH & Co KG; MAP-WSV Beteiligungen GmbH; Soleta Beteiligungsverwaltungs GmbH; Glamas Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co Beta KG; LiSciV Muthgasse GmbH & Co KG

BWB/Z-5444

04.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die BAI Invest GmbH & Co KG, Wien, beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Soleta Beteiligungsverwaltungs GmbH, Wien, auf mehr als 50% der Anteile zu erhöhen.


Die Soleta Beteiligungsverwaltungs GmbH ist die Komplementärgesellschafterin der Glamas Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co "Beta" KG sowie der LiSciV Muthgasse GmbH & Co KG.

Die verbleibenden Anteile am Zielunternehmen werden von der MAP-WSV Beteiligungen GmbH, Wien, gehalten.


Betroffener Geschäftszweig:  Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.07.2021 weggefallen.

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