Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CLT-UFA S.A.; RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG, Deutschland
BWB/Z-5443
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CLT-UFA S.A., Luxemburg, eine von der RTL Group S.A., Luxemburg, beherrschte Beteiligungsholding (gemeinsam mit verbundenen Unternehmen: RTL Group), beabsichtigt, ihre bereits bestehende Beteiligung an der RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG, Deutschland (SuperRTL), von 50% auf 100% aufzustocken, indem sie (im Wege der CLT-UFA Germany GmbH) die derzeit von der BVI Television Investments, Inc., einer 100%igen mittelbaren Tochtergesellschaft der The Walt Disney Company Inc., USA, gehaltenen Anteile erwirbt. Beabsichtigt ist somit der Erwerb alleiniger Kontrolle an SuperRTL durch RTL Group.
Betroffener Geschäftszeig: Fernsehveranstalter
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.06.2021 weggefallen.