Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SPL Tele Group GmbH; EnerCharge GmbH - BWB/Z-5442 | Bundeswettbewerbsbehörde

SPL Tele Group GmbH; EnerCharge GmbH

BWB/Z-5442

04.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SPL Tele Group GmbH, eine österreichische Anbieterin von Telekom-Infrastruktur, beabsichtigt, einen Geschäftsanteil von 35% an und gemeinsame Kontrolle über EnerCharge GmbH, eine österreichische Anbieterin von Hardware, IT-Lösungen und Dienstleistungen im Bereich E-Ladeinfrastruktur, zu erwerben.

Nach Durchführung des Zusammenschlusses werden neben der Erwerberin auch AAE-Hydro Solar GmbH, die Verkäuferin des transaktionsgegenständlichen Geschäftsanteils, mit knapp 55% und (weiterhin) ÖKOENERGIE Beteiligungs GmbH mit etwas mehr als 10% an EnerCharge GmbH beteiligt sein.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.07.2021 weggefallen.

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