Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
lmmofinanz AG; S IMMO AG
BWB/Z-5440
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten Erwerb alleiniger Kontrolle über S IMMO AG („S Immo“) durch IMMOFINANZ AG („Immofinanz“) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots.
Tätigkeitsbereich: Verkauf und Vermietung von Immobilien.
Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Die Anmelderin hat am 28.06.2021 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.