Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Caverion Österreich GmbH; GTS Immobilien GmbH; GTS Automation GmbH - BWB/Z-5439 | Bundeswettbewerbsbehörde

Caverion Österreich GmbH; GTS Immobilien GmbH; GTS Automation GmbH

BWB/Z-5439

02.06.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.06.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Caverion Österreich GmbH, Wien, beabsichtigt den Erwerb von 100% der Geschäftsanteile an der GTS Immobilien GmbH, Bad Vöslau und 100% der Geschäftsanteile an der GTS Automation GmbH, Bad Vöslau.  

Betroffener Geschäftszweig: Elektroinstallationen

 

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 24.06.2021 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.​

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