Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Yanfeng Automotive Trim Systems Company Ltd.; Yanfeng Adient Seating Co., Ltd - BWB/Z-5436 | Bundeswettbewerbsbehörde

Yanfeng Automotive Trim Systems Company Ltd.; Yanfeng Adient Seating Co., Ltd

BWB/Z-5436

31.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Yanfeng Automotive Trim Systems Company Ltd, Shanghai, China, beabsichtigt 49,99% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Yanfeng Adient Seating Co., Ltd., Shanghai, China, zu erwerben.


Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.06.2021 weggefallen.

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