Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Warburg Pincus LLC; Sundance Group Holdings, Inc.; Cove Hill Partners, LP
BWB/Z-5435
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Investmentfonds, die durch mit Warburg Pinkus LLC, USA verbundene Unternehmen verwaltet werden, beabsichtigen durch ein neu gegründetes Akquisitionsvehikel, Digital TopCo, Inc., USA, etwa 37 bis 55% der Anteile an und dadurch gemeinsame Kontrolle über Sundance Group Holdings, Inc., USA, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften, darunter NetDocuments Software, Inc., USA, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Enterprise Content Management Software und damit zusammenhängende Serviceleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.06.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.06.2021 weggefallen.