Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GMS Gourment GmbH; Gerstner Catering Betriebs GmbH - BWB/Z-5434 | Bundeswettbewerbsbehörde

GMS Gourment GmbH; Gerstner Catering Betriebs GmbH

BWB/Z-5434

31.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die GMS GOURMET GmbH beabsichtigt, unmittelbar 100 % der Anteile der ATHENAEUM Privatstiftung an der Gerstner Catering Betriebs GmbH zu erwerben. Nach Vollzug des geplanten Vorhabens wird die GMS GOURMET GmbH die alleinige Kontrolle über die Gerstner Catering Betriebs GmbH ausüben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb von Cafe-Restaurants und Konditoreien sowie den Betrieb von Messerrestaurants, Verkaufsständen in verschiedenen Kultur- und Veranstaltungslocations und die Durchführung von Eventcaterings für Privat- und Firmenkunden an beliebigen Orten.

Betroffene Geschäftszweige: Gastronomie.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.06.2021 weggefallen.

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