Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Premiumsport-Service GmbH; INTERCONTACT Österreich GmbH
BWB/Z-5427
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 100 % der Anteile an der INTERCONTACT Österreich GmbH, FN 400089t, mit Sitz in Wels, sowie (mittelbar über die INTERCONTACT Österreich GmbH) an deren Beteiligungen, und zwar unmittelbar an deren Tochtergesellschaft INTERSPORT Österreich e.Gen., FN 94556d, mit Sitz in Wels (99 %) sowie mittelbar über diese an der Enkelgesellschaft INTERSPORT AUSTRIA Gesellschaft m.b.H., FN 101648h, mit Sitz in Wels, durch die Erwerberin Premiumsport-Service GmbH, FN 553267d, mit Sitz in Wels.
Betroffene Geschäftszweige: Einzel- und Großhandel mit Sportartikeln und -mode.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.06.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.06.2021 weggefallen.