Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
LLG A/S; Sofaco Holding ApS
BWB/Z-5424
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
LLG A/S (Brabrand / Dänemark) beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Sofaco Holding ApS und deren Tochtergesellschaften (Ringsted / Dänemark) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Design, die Produktion und den Einzelhandel von Möbeln.
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von sonstigen Möbeln und Einzelhandelsverkauf von Möbeln
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.06.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.06.2021 weggefallen.