Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

LLG A/S; Sofaco Holding ApS - BWB/Z-5424 | Bundeswettbewerbsbehörde

LLG A/S; Sofaco Holding ApS

BWB/Z-5424

21.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

LLG A/S (Brabrand / Dänemark) beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Sofaco Holding ApS und deren Tochtergesellschaften (Ringsted / Dänemark) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Design, die Produktion und den Einzelhandel von Möbeln.


Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von sonstigen Möbeln und Einzelhandelsverkauf von Möbeln

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.06.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht