Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Borg Automotive A/S; SBS Automotive A/S - BWB/Z-5419 | Bundeswettbewerbsbehörde

Borg Automotive A/S; SBS Automotive A/S

BWB/Z-5419

20.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Borg Automotive A/S (Silkeborg/Dänemark), welche von Aktieselskabet Schouw & Co. (Aarhus C/Dänemark) kontrolliert wird, beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über SBS Automotive A/S (Svendborg/Dänemark) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Ersatzteile für Pkw und Kleintransporter.

Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.06.2021 weggefallen.

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