Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Lappkabel S.r.l.; KU Distribution S.r.l.; UNIKA S.p.A.
BWB/Z-5417
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Lapp Kabel S.r.l., Italien, kontrolliert von Lapp Holding AG, Deutschland, beabsichtigt weitere 51 % der Anteile an KU Distribution S.r.l., Italien und UNIKA S.p.A., Italien, zu erwerben, an welchen sie bereits bisher je 49 % hält.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.06.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.06.2021 weggefallen.