Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lappkabel S.r.l.; KU Distribution S.r.l.; UNIKA S.p.A. - BWB/Z-5417 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lappkabel S.r.l.; KU Distribution S.r.l.; UNIKA S.p.A.

BWB/Z-5417

19.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Lapp Kabel S.r.l., Italien, kontrolliert von Lapp Holding AG, Deutschland, beabsichtigt weitere 51 % der Anteile an KU Distribution S.r.l., Italien und UNIKA S.p.A., Italien, zu erwerben, an welchen sie bereits bisher je 49 % hält.

Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen

 

 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.06.2021 weggefallen.

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