Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Adient plc; Chongqing Yanfeng Adient Automotive Components Co., Ltd. - BWB/Z-5415 | Bundeswettbewerbsbehörde

Adient plc; Chongqing Yanfeng Adient Automotive Components Co., Ltd.

BWB/Z-5415

17.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Adient plc, Dublic, Irland, beabsichtigt weitere 50% der Anteile an Chongqing Yanfeng Adient Automotive Components Co., Ltd, Chongqing, China, zu erwerben. Die restlichen 25% der Anteile werden von Chongqing Boxun Industrial Co., Ltd, Chongqing, China, gehalten.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2021 weggefallen.

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