Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ALSO Holding AG; PIN Computers d.o.o. Novi Sad
BWB/Z-5414
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ALSO Holding AG (Schweiz) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über PIN Computers d.o.o. Novi Sad (Serbien) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor für Großhandelsvertrieb von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie verwandter Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.06.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.06.2021 weggefallen.