Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ALSO Holding AG; PIN Computers d.o.o. Novi Sad - BWB/Z-5414 | Bundeswettbewerbsbehörde

ALSO Holding AG; PIN Computers d.o.o. Novi Sad

BWB/Z-5414

17.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ALSO Holding AG (Schweiz) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über PIN Computers d.o.o. Novi Sad (Serbien) zu erwerben.  

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Sektor für Großhandelsvertrieb von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie verwandter Dienstleistungen.  

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.06.2021 weggefallen.

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