Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Fund Management S.à r.l.; Secna Natural Ingredients Group, S.L - BWB/Z-5413 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Fund Management S.à r.l.; Secna Natural Ingredients Group, S.L

BWB/Z-5413

17.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT IX, ein Investmentfonds von EQT AB (Stockholm / Schweden), beabsichtigt, alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Secna Natural Ingredients Group, S.L (Valencia / Spanien) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft natürliche Farbstoffe. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Waren

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.06.2021 weggefallen.

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