Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Telemos Capital; Mammut Sports Group AG; Mammut Sports Group GmbH - BWB/Z-5412 | Bundeswettbewerbsbehörde

Telemos Capital; Mammut Sports Group AG; Mammut Sports Group GmbH

BWB/Z-5412

14.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Telemos Capital, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt, 100 % der Anteile an Mammut Sports Group AG, Schweiz, und Mammut Sports Group GmbH, Deutschland, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Bekleidung; Herstellung von sonstiger Oberbekleidung

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.06.2021 weggefallen.

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