Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH; K.E.M. Montage GmbH - BWB/Z-5408 | Bundeswettbewerbsbehörde

SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH; K.E.M. Montage GmbH

BWB/Z-5408

11.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SPIE Deutschland & Zentraleuropa GmbH, Deutschland, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über die K.E.M. Montage GmbH, einschließlich ihrer Beteiligungen an 
der X-tel OS GmbH und der RK safetec GmbH, zu erwerben. Die Erwerberin ist Teil der französischen SPIE-Gruppe. Aktuell halten Herr Ing. Walter Brabant indirekt 60% und Herr Dipl.-Betriebsw. Augustin Scheer indirekt 40% der Anteile an dem Zielunternehmen.

Betroffener Geschäftsbereich: Kabelnetzleitungstiefbau, Elektroinstallation, Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten 

 

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.06.2021 weggefallen.

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