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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GIMV NV; sofatutor GmbH - BWB/Z-5407 | Bundeswettbewerbsbehörde

GIMV NV; sofatutor GmbH

BWB/Z-5407

10.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

GIMV NV (Antwerpen/Belgien) beabsichtigt, indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von bis zu 35,1% der Anteile an sofatutor GmbH (Berlin/Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Online-Lemplattformen. 

Betroffener Geschäftsbereich: Sonstiger Unterricht

P - ÖFFENTLICHE VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG; SOZIALVERSICHERUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.06.2021.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.06.2021 weggefallen.

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