Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
GIMV NV; sofatutor GmbH
BWB/Z-5407
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
GIMV NV (Antwerpen/Belgien) beabsichtigt, indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von bis zu 35,1% der Anteile an sofatutor GmbH (Berlin/Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Online-Lemplattformen.
Betroffener Geschäftsbereich: Sonstiger Unterricht
Betroffener Geschäftszweig: P - Erziehung und Unterricht
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.06.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.06.2021 weggefallen.