Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Leonardo S.p.a.; HENSOLDT AG; Square Lux Holding II S.à.r.l. - BWB/Z-5406 | Bundeswettbewerbsbehörde

Leonardo S.p.a.; HENSOLDT AG; Square Lux Holding II S.à.r.l.

BWB/Z-5406

07.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Leonardo S.p.A., Rom, Italien, beabsichtigt einen nicht-kontrollierenden Anteil von 25,1% der Stimmrechte an HENSOLDT AG, Taufkirchen, Deutschland, zu erwerben.

Das Vorhaben betrifft die Verteidigungs- und Sicherheitselektronikindustrie. 

Geschäftszweig: Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.06.2021 weggefallen.

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