Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Fritsch BeteiligungsgmbH; Maxgi BVBA; Benchmark Beratungsgesellschaft für Unternehmensorganisation mbH; Rittinghaus Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH; SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft
BWB/Z-5404
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Gründung eines Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmens durch Fritsch BeteiligungsgmbH (St. Pölten), Maxgi BVBA (Riemst, Belgien), Benchmark
Beratungsgesellschaft für Unternehmensorganisation mbH (München, Deutschland), Rittinghaus Beratungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (St. Pölten) und SPAR Österreichische Warenhandels-Aktiengesellschaft (Salzburg).
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.06.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.06.2021 weggefallen.