Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ADOMO Beteiligungs GmbH; IMMO CONTRACT Gruppe - BWB/Z-5403 | Bundeswettbewerbsbehörde

ADOMO Beteiligungs GmbH; IMMO CONTRACT Gruppe

BWB/Z-5403

06.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ADOMO Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Wien, eine Gesellschaft der SORAVIA Gruppe, beabsichtigt sämtliche Geschäftsanteile an der IMMO-CONTRACT Makler gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien, der IMMO-CONTRACT St. Pölten Makler gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in St. Pölten, der IMMO-CONTRACT Oberösterreich Maklergesellschaft mbH mit dem Sitz in Wels und der Immo-Contract Baden Mak lergesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Baden zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Immobilienvermittlung.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.06.2021 weggefallen.

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