Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KPS Capital Partners, LP; Siderforgerossi Group S.p.A.; Immobiliare San Giorgio Sr.l. - BWB/Z-5400 | Bundeswettbewerbsbehörde

KPS Capital Partners, LP; Siderforgerossi Group S.p.A.; Immobiliare San Giorgio Sr.l.

BWB/Z-5400

03.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.05.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb von 100% der ausgegebenen Anteile sowie der alleinigen Kontrolle über Siderforgerossi Group S.p.A. und Immobiliare San Giorgio S.r.l., Italien, durch KPS Capital Partners, LP, USA. 

 

Tätigkeitsbereich: Schmiedeerzeugnisse 

 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2021 weggefallen.

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