Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Avantor, Inc.; Ritter GmbH - BWB/Z-5398 | Bundeswettbewerbsbehörde

Avantor, Inc.; Ritter GmbH

BWB/Z-5398

03.05.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

VWR International Investors Europe GmbH, Deutschland, eine indirekte einhundertprozentige Tochtergesellschaft von Avantor, Inc., USA, beabsichtigt, 100% der Anteile und Stimmrechte an der Ritter GmbH, Deutschland einschließlich aller Anteile/Stimmrechte an deren verbundenen Unternehmen zu erwerben.


Das Zielunternehmen ist hauptsächlich in der Herstellung und dem Vertrieb von Kartuschen für Dicht- und Klebstoffe für den industriellen Einsatz (Geschäftsbereich Kartuschen) und hochpräzisen Laborverbrauchsmaterialien (Geschäftsbereich Medizin) tätig.


Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Kunststoffprodukten.

 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.05.2021 weggefallen.

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