Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Crédit Agricole S.A.; Unibail-Rodamco Invest GmbH; Unibail-Rodamco-Westfield S.E - BWB/Z-5397 | Bundeswettbewerbsbehörde

Crédit Agricole S.A.; Unibail-Rodamco Invest GmbH; Unibail-Rodamco-Westfield S.E

BWB/Z-5397

30.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Crédit Agricole S.A. (Frankreich) beabsichtigt, indirekt, über ihre kontrollierte indirekte Tochtergesellschaft Predica S.A. (Frankreich) eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung an Unibail-Rodamco Invest GmbH (Österreich), der indirekten Eigentümerin und Betreiberin des Einkaufszentrums Shopping City Süd (SCS) in der Nähe von Wien, zu erwerben.


Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermietung von Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.05.2021 weggefallen.

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