Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Panasonic Corporation; Blue Yonder Holding, Inc.
BWB/Z-5394
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Panasonic beabsichtigt den Erwerb aller verbleibender Anteile an und alleiniger Kontrolle über die Blue Yonder Holding, Inc., ein US-amerikanischer Provider von Endto-End-, Einzelhandels-, Omni-Channel- und Unternehmensanwendungssoftware Lösungen.
Betroffener Geschäftsbereich: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.05.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.05.2021 weggefallen.