Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Unimarkt Gruppe GmbH; Kiennast Holding GmbH
BWB/Z-5392
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Der Zusammenschluss besteht aus der Gründung der unik GmbH, welche zu gleichen Anteilen von der Unimarkt Gruppe GmbH und der Kiennast Holding GmbH gehalten und gemeinsam kontrolliert wird. Wirtschaftlicher Eigentümer der Unimarkt Gruppe GmbH ist Herr Dipl.-Kfm. Andreas haider, und von Kiennast Holding GmbH, Herr Mag. Julius Kiennast und Herr Mag. (FH) Alexander Kiennast.
Betroffener Geschäftszweig: Konsumgüter- und Lebensmittelgroßhandel.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.05.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.05.2021 weggefallen.