Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Unilever PLC; Onnit Labs Inc. - BWB/Z-5391 | Bundeswettbewerbsbehörde

Unilever PLC; Onnit Labs Inc.

BWB/Z-5391

28.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Unilever PLC, Vereinigtes Königreich, beabsichtigt alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Onnit Labs, Inc., Vereinigte Staaten, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Nahrungsmitteln und Sportartikeln

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.05.2021 weggefallen.

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