Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hillhouse Capital Management, Ltd.; Philips Domestic Appliances Holding B.V. - BWB/Z-5388 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hillhouse Capital Management, Ltd.; Philips Domestic Appliances Holding B.V.

BWB/Z-5388

27.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb alleiniger Kontrolle über Philips Domestic Appliances Holding B.V., Niederlande, durch Hillhouse Capital Management, Ltd., Kaimaninseln.
Betroffener Geschäftszweig: Haushaltsgeräte. Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.05.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht