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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen Ware Austria Handel; Vermögensverwaltung eGen; Raiffeisen Agrar Invest AG - BWB/Z-5387 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen Ware Austria Handel; Vermögensverwaltung eGen; Raiffeisen Agrar Invest AG

BWB/Z-5387

27.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den indirekten Erwerb der alleinigen Kontrolle an Raiffeisen Agrar lnvest AG, Wien, durch RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen, Korneuburg, wodurch letztere indirekt eine nicht-kontrollierende Beteiligung von mehr 25% an BayWa AG, Deutschland erwirbt.

 

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.05.2021.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.05.2021 weggefallen.

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