Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IoT Financing Services LLC; TRUMPF GmbH + Co. KG - BWB/Z-5384 | Bundeswettbewerbsbehörde

IoT Financing Services LLC; TRUMPF GmbH + Co. KG

BWB/Z-5384

23.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TRUMPF GmbH + Co. KG (Deutschland) beabsichtigt den Erwerb von gemeinsamer Kontrolle über den Unternehmensbereich der IoT Financing Services LLC (Delaware), der Laserschneidemaschinen als Dienstleistung bereitstellt.


Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung von Laserschneidemaschinen als Dienstleistung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.05.2021 weggefallen.

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