Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Lanxess AG; EPM Polymer Additives Holding Corp
BWB/Z-5383
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Lanxess AG, Köln, Deutschland, beabsichtigt indirekt, durch die 100%-ige Tochtergesellschaft Lanxess Corporation Pittsburgh, Pennsylvania, USA, sämtliche Anteile an EPM Polymer Additives Holding Corp., die Muttergesellschaft von Emerald Kalama Chemical, LLC, beide Vancouver, Washington, Vereinigte Staaten, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von chemischen Erzeugnissen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.05.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.05.2021 weggefallen.