Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Solmax Netherlands B.V.; TenCate Geosynthetics Holding B.V. - BWB/Z-5378 | Bundeswettbewerbsbehörde

Solmax Netherlands B.V.; TenCate Geosynthetics Holding B.V.

BWB/Z-5378

21.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Solmax Netherlands B.V. beabsichtigt den direkten Erwerb der TenCate Geosynthetics Holding B.V.

Solmax B.V. ist Teil einer Unternehmensgruppe, die von Groupe Solmax Inc. kontrolliert wird. Solmax entwickelt, produziert und verkauft Plastikprodukte, insbesondere Geomembrane, sowie diese ergänzende Produkte.

TenCate entwickelt, produziert und verkauft gewebte und nicht-gewebte Geotextilien sowie damit in Zusammenhang stehend Produkte, wie etwa Verbundwerkstoffe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.05.2021 weggefallen.

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